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   VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139   

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https://dejure.org/2014,24233
VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139 (https://dejure.org/2014,24233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2014 - 14 BV 12.1139 (https://dejure.org/2014,24233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2014 - 14 BV 12.1139 (https://dejure.org/2014,24233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der Altersteilzeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf Ausgleich nach § 2a ATZV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ATZV § 2a
    Beendigung der Altersteilzeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf Ausgleich nach § 2a ATZV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 1023
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Vorschriften, die die gesetzlich vorgesehene Besoldung des Beamten begrenzen oder erhöhen, sind grundsätzlich einer ausdehnenden oder einschränkenden Anwendung nicht zugänglich (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 26.5.2011 - 2 B 22.10 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - IÖD 2010, 67 Rn. 12).

    Weder die Verwaltung noch das Gericht dürfen aber über den der Auslegung zugänglichen Wortlaut hinaus den Gesetzgeber korrigieren (BVerfG, B.v. 5.7.1983 - 2 BvR 200/81 - BVerfGE 64, 389; BVerwG, U.v. 12.11.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 B 22.10

    Ansprüche auf Sonderzahlung und auf volle Besoldung bestehen unabhäbngig vom

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Vorschriften, die die gesetzlich vorgesehene Besoldung des Beamten begrenzen oder erhöhen, sind grundsätzlich einer ausdehnenden oder einschränkenden Anwendung nicht zugänglich (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 26.5.2011 - 2 B 22.10 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - IÖD 2010, 67 Rn. 12).

    Abgesehen davon, dass sich - wie ausgeführt - aus der Gesetzesbegründung die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Einschränkung nicht zwingend ergibt, könnte eine entsprechende Absicht des Gesetzgebers bei der Auslegung des § 2a ATZV nicht berücksichtigt werden, weil sie im Gesetzeswortlaut keinen Ausdruck gefunden hat (BVerwG, B.v. 26.5.2011 - 2 B 22.10 - juris Rn. 5 a.E.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 10 A 10058/04

    Beamter, Altersteilzeit, Blockmodell, Besoldung, Vollarbeitszeit, Teilzeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Die dafür vorgesehene Ausgleichsregelung des § 2a ATZV stellt sich daher nicht als "Rechtswohltat" des Dienstherrn dar (so aber OVG RhPf, B.v. 28.4.2004 - 10 A 10058/04 - juris Rn. 8), sondern folgt den allgemeinen Grundsätzen des Vorteilsausgleichs und des Erstattungsanspruchs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 1 A 2284/08

    Vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit als Anknüpfungspunkt für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Vielmehr spricht auch die differenzierte Verwendung der Begriffe "vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" dafür, dass dem Gesetzgeber die unterschiedliche Bedeutung bewusst war und nach seinem Willen in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit ein Ausgleich stattfinden soll (vgl. auch OVG NW, B.v. 15.9.2010 - 1 A 2284/08 - juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Dazu gehört - anders als bei den Tarifparteien im Rahmen der Tarifautonomie -, dass das Gefüge aufeinander bezogener und sich ergänzender Rechte und Pflichten einseitig durch oder aufgrund eines Gesetzes vom Dienstherrn konkretisiert wird, wobei er bei der Festlegung der Besoldung und der weiteren Arbeitsbedingungen an die Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 GG gebunden ist; dieser Bindung entsprechen subjektive Rechte des Beamten (BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 2 C 1.13 - NVwZ 2014, 736 Rn. 29 f.), so auch der Anspruch des Beamten auf Fürsorge des Dienstherrn.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    In solchen Härtefällen gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die Altersteilzeit vor Eintritt in den Ruhestand zu beenden (vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2008 - 2 C 15.07 - NVwZ-RR 2009, 214 Rn. 18 zum nordrheinwestfälischen Beamtengesetz; vgl. zum Meinungsstand OVG NW, B.v. 6.12.2012 - 1 B 821/12 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    Weder die Verwaltung noch das Gericht dürfen aber über den der Auslegung zugänglichen Wortlaut hinaus den Gesetzgeber korrigieren (BVerfG, B.v. 5.7.1983 - 2 BvR 200/81 - BVerfGE 64, 389; BVerwG, U.v. 12.11.2009 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 1 B 821/12

    Zumutbarkeit der Fortsetzung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139
    In solchen Härtefällen gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die Altersteilzeit vor Eintritt in den Ruhestand zu beenden (vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2008 - 2 C 15.07 - NVwZ-RR 2009, 214 Rn. 18 zum nordrheinwestfälischen Beamtengesetz; vgl. zum Meinungsstand OVG NW, B.v. 6.12.2012 - 1 B 821/12 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 10.15

    Altersteilzeitzuschlag; Ausgleichszahlung; Blockmodell; Freizeitausgleich;

    An die Stelle des Anspruchs auf Freizeitausgleich tritt als Surrogat ein "Besoldungsanspruch für vorausgeleistete Arbeitszeit" (so BT-Drs. 14/5198 S. 13; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 2 A 2.01 - Buchholz 232 § 72b BBG Nr. 1 S. 2; VGH München, Urteil vom 26. August 2014 - 14 BV 12.1139 - juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 13.339

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund; Prüferzulage

    Vorschriften, welche die gesetzlich vorgesehene Besoldung des Beamten begrenzen oder erhöhen, sind grundsätzlich einer ausdehnenden oder einschränkenden Anwendung nicht zugänglich (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 26.5.2011 - 2 B 22.10 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 26.8.2014 - 14 BV 12.1139 - juris Rn. 15).
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